AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen I BADEMCI Handels GmbH

I.Geltung dieser Geschäftsbedingungen

Sämtliche Lieferungen und Leistungen der BADEMCI Handels GmbH (nachfolgend„BHG“ oder „ACTIVPACK“ genannt) erfolgen ausschließlich der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Davon abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wirf hiermit widersprochen. Sie entfallen auch dann keine Wirksamkeit, wenn Ihnen BADEMCI Handels GmbH nach Ihrem Eingang nicht nochmals ausdrücklich widerspricht oder die Leistung vorbehaltlos erbringt.

II.Lieferung

1. Lieferzeitangaben gelten nur annährend, sofern BADEMCI Handels GmbH nicht einen bestimmten Liefertermin bestätigt. Für den Beginn einer vereinbarten Lieferzeit ist grundsätzlichder Zeitpunkt des Vertragsabschlussesbzw. der Zugang der Auftragsbestätigung maßgeblich. Sie verlängert sich jedoch dann, wenn der Kunde seinerseits übernommene Verpflichtungen nichtrechtzeitig erfüllt, insbesondere Genehmigungen, Freigaben, sonstige Unterlagen. Oder anderweitige Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung nicht zur vereinbarten Zeit beibringt. In diesen Fällen, beginnt die Vereinbarte Lieferzeit erst mit vollständiger Erfüllung der den Kunden betreffenden Verpflichtungen.

2. Sofern es auf den Auftragsbestätigungennicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, kann die Lieferung auch vor der eingetragenen Lieferung auch vor dem eingetragenen Liefertermin erfolgen. In diesem Fall beginnt die nach Ziff. III. bestimmte Zahlungsfrist ab dem 1. Arbeitstag des vorgesehenen Liefermonats bzw. der Lieferwoche. Ebenso ist BADEMCI Handels GmbH zu Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, es kommt hierdurch zu Störungen in der Vertragsabwicklung. Dies berührt jedoch die Rechte des Kunden im Übrigen nicht, auch nach bereits teilweiser Erfüllung vom Vertrag insgesamt zurückzutreten oder im Falle des Verzugs Schadenersatz zu verlangen.

3. Befindet sich BADEMCI Handels GmbH mit einer Leistung im Verzug, so kann der Kunde schriftlich eine Nachfrist von zehn Wochen setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche gegen BADEMCI Handels GmbH wegen Verzug oder Nichterfüllung einschließlich Verzugszinsen sich ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Lieferverzögerungen oder andere Leistungsstörungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, schließen Haftungsansprüche gegen BADEMCI Handels GmbH ausund bilden keine Grundlage für einen Rücktritt seitens des Kunden.

4. Bei Annahmeverletzung, d. h. hat der Kunde eine Lieferung oder Leistung auch nach Aufforderung durch BADEMCI Handels GmbH nicht ab-bzw. angenommen, kann BADEMCI Handels ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Erfüllung und Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung (z. B. Lagerkosten) verlangen.

5. Hat der Kunde Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu leisten, so kann BADEMCI Handels GmbH hierfür 30% des Wertes der Bestellung fordern. Die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens bleibt BADEMCI Handels GmbH ebenso vorbehalten wie dem Kunden der Nachweis, dass der entstandene Schaden niedriger als die angesetzte Pauschale ist.

6. Die Lieferung erfolgt aus Kosten des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung derbestellten Ware geht mit der Absendung auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Abnahme ist. Bei Abholung geht die Gefahr mit Meldung der Abholbereitschaft auf den Kunden über.

7. BADEMCI Handels GmbH behält sich das Recht vor, maximal 10% der bestellten Menge zu unter -bzw. zu überliefern, wenn dies aus technischen Gründen bei der Herstellung unvermeidbar ist oder nur unter Aufwendung zusätzlich, unangemessener Kosten vermeidbar ist.

III.Preise und Zusatzbedingungen

1. Sofern sich aus den Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, verstehen sich alle Preise von BADEMCI Handels GmbH „ab Werk“ und zzgl. MwSt. in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe.

2. Kaufpreiszahlungen sind sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, mit Lieferung fällig und spätestens netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. BADEMCI Handels GmbH ist berechtigt vom Kunden eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

3. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist BADEMCI Handels GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über den jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen vom Kunden eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

4. Die Aufrechnung und der Zurückbehalt wegen von BADEMCI Handels GmbH bestrittener Gegenforderungen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn diese anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

IV.Gewährleistung

1. Offenkundige Mängel es Liefergegenstandes hat der Kunde unverzüglich, jedoch spätestens 7 Tage nach Empfang schriftlich der BADEMCI Handels GmbH anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb eines Jahres 7 Tage nach Ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Das Schriftformerfordernis inBezug auf die Mängelanzeige kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen BADEMCI Handels GmbH und dem Kunden abbedungen werden.

2.Artikeländerungen, (Inhalt, Verpackungseinheiten) sowie technische Verbesserungen behält Bademci Handels GmbH ausdrücklich vor. Geringfügige Abweichungen 5% können Produktionsbedingt entstehen und stellen keinen Mängeln dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde eine Auftragsbestätigung (PDF-Datei oder per Post) liefert. In diesem Fall ist für die Produktion stets der von BADEMCI Handels GmbHerstellte Auftragsbestätigungmaßgeblich.

3. Artikeländerungen in Farbe und Design sowie technische Verbesserungen behält sich BADEMCI Handels GmbH ausdrücklich vor. Geringfügige Farbabweichungen von 5 % können produktionsbedingt entstehen und stellen keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde eine PDF-oder Bilddatei als Vorlage liefert. In diesem Fall ist für die Produktion stets der von BADEMCI Handels GmbHerstellte Korrekturabzug maßgeblich. Mit der Freigabe des Korrekturabzugs übernimmt der Kunde die volle Haftung für Text-und Designfehler. Eine identische Nachbildung nach Mustervorlage ist technisch nicht möglich. Sofern der Kunde eine maximale Übereinstimmung wünscht, kann auf Anforderung und Rechnung des Kunden ein Druckmuster erstellt werden.

4. Ist die Lieferung von BADEMCI Handels GmbH mit Mängeln behaftet, kann der Kunde als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware unter angemessener Fristsetzung verlangen.BADEMCI Handels GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglichist oder auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann. Bleibt die Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung nachhaltig, also auch nach dem zweiten Versuch, ohne Erfolg, so kann der Kunde wahlweise die Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen BADEMCI Handels GmbH sind hiermit ausgeschlossen, als nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt auch für die Haftung von Folgeschäden, d. h. für alle Schäden, die nicht in der Lieferung selbst(z. B. entgangener Gewinn) entstanden sind.

6. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Anspruche nach dem Produkthaftungsgesetzt sowie für Ansprüche wegendes Fehlens zugesicherter Eigenschaften, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltendmacht.

7. Die Ersatzpflicht von BADEMCI Handels GmbH ist, bis auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, in allen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Obergrenze des Schadensersatzes ist in jedem Fall der Kaufpreis.

V.Abtretung und Inkassokosten

1. Bei Zahlungsverzug ist BADEMCI Handels GmbH berechtigt, ein Inkassounternehmen zur Beitreibung der jeweiligenForderung einzusetzen. In diesem Fall hat der Kunde die durch die Einschaltung eines Inkassounternehmens entstandenen Kosten gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu tragen.

2. BADEMCI Handels GmbH kann die Forderung auch an einen Finanzdienstleister seiner Wahl zur Geltendmachung im eigenen Namen abtreten bzw. veräußern.In diesem Fall werden dem Finanzdienstleister die zur Geltendmachung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte erteilt.

3. In derRegel tritt die Firma Bademci Handels GmbH nach Absprache mit den Kunden, die Rechnungen gegenüber einer Factoring Gesellschaft ab.

VI. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung, Sicherung der Vorbehaltsware

1. Alle Leistungen von BADEMCI Handels GmbH erfolgen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.

2. Das Artikelsortiment von BADEMCI Handels GmbH ist zum Weiterverkaufund Endverbrauchbestimmt. Darüber hinaus kann BADEMCI Handels GmbH die Ermächtigung zur Weiterveräußerung in den Fällen des Zahlungsverzugs, Zahlungseinstellung, beiEinleitung eines Schuldenbereinigungsplans sowie bei Vorliegen von Umständen,die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen zu lassen, widerrufen.

3. Im Fall von Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen des Eigentums von BADEMCI Handels GmbH an der Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von BADEMCI Handels GmbH hinzuweisen und BADEMCI Handels GmbH unverzüglichzu unterrichten.

4. Zur Sicherung sämtlicher, auch künftig entstehender Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit BADEMCI Handels GmbH tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen mit Nebenrechten an diese ab, welche ihm aus einer etwaigen Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr entstehen. BADEMCI Handels GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an.

5.BADEMCI Handels GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

6. Falls der Kunde in Zahlungsverzug gerät ist BADEMCI Handels GmbH berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlanden und sich selbst oder durch Bevollmächtigte den unmittelbaren Besitz an ihr zu verschaffen. Der Kunde ist zur Herausgabe der Vorbehaltsware an BADEMCI Handels GmbH sowie dazu verpflichtet, die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und entsprechende Unterlagen auszuhändigen. Ebenso ist der Kunde auf Verlangen von BADEMCI Handels GmbH verpflichtet, seinen Kunden die Abtretung anzuzeigen. Ungeachtet davon ist BADEMCI Handels GmbH ebenfalls berechtigt den Kunden die Abtretung selbst anzuzeigen und sie zur Zahlung an sich selbst aufzufordern.

7. BADEMCI Handels GmbH wird alle ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freigeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Forderungen liegt alleine bei BADEMCI Handels GmbH.

VII.Datenschutz, Urheberrechte

1. Der Kunde versichert, dass die von ihm eingereichten Vorlagen nicht mit Rechten Dritter behaftet sind. Insoweit stellt derKunde BADEMCI Handels GmbH von der Haftung gegenüber Dritter frei.

2. BADEMCI Handels GmbH weist ihre Kunden darauf hin, dass ihre personen-und unternehmensbezogenen Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Beitreibung der Forderung erhebt, verwaltet, nutzt und weitergibt. Der Kunde willigt ein,dass im Rahmen der Zweckbestimmungen dieses Vertragsverhältnisses Auskünfte bei Auskunfteien eingeholt werden. Diese beziehensich insbesondere auf die in der Datenbank einer Auskunftei zu der Person und/oder dem Unternehmen gespeicherten Adress-und Bonitätsdaten, einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden.

VIII.Schlussbestimmungen

1. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt, ist Hamburg Erfüllungsort für Leistung und Zahlung.

2. Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus Verträgen mit Vollkaufleuten ist Hamburg. Dasselbe gilt, wenn der Kundein Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der gewöhnliche Aufenthalt nicht bekannt ist. Ansonsten ist der allgemeine Gerichtsstand der Wohnsitz des Kunden.

3. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Die Abbedingung der Schriftform kann nur schriftlich vereinbart werden.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oderundurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle soll die Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Kontakt

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